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Sonderparkplätze


Lageplan

Vergabe der Sonderparkausweise

Nur schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert (aG)" oder "blind (Bl)" erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Für diese Personen ist eine gesonderte Parkerlaubnis zur Nutzung der Behindertenparkplätze nicht erforderlich. Der amtliche Parkausweis ist ausreichend.

Alle schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis haben, können bei der SBV unter Vorlage des KFZ-Scheins und eines amtlichen Lichtbildausweises einen Sonderparkausweis erhalten.

Schwangere Mitarbeiterinen und Studentinnen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf können ab dem 6. Schwangerschaftsmonat auf Antrag Sonderparkplätze auf dem Campus nutzen. Hierfür wird nach Nachweis der Schwangerschaft eine vorübergehende Parkerlaubnis ausgestellt. Auf formlosen schriftlichen Antrag und unter Vorlage des KFZ-Scheins und des Mutterpasses stellt die Schwerbehindertenvertretung Schwangeren ab dem 6. Monat hierfür einen befristeten Sonderparkausweis aus. Dessen Gültigkeit endet mit dem geplanten Geburtstermin.

Beschäftigte, die vorübergehend in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, können gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes über die voraussichtliche Dauer der Bewegungseinschränkung, sowie des KFZ-Scheins einen befristeten Sonderparkausweis beantragen.

Sonderparkausweise für Schwerbehinderte, Schwangere und vorübergehend bewegungseingeschränkte Menschen werden ausschließlich von der Schwerbehindertenvertretung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgegeben und müssen persönlich im Gebäude 24.21. Ebene 00 Raum 82 abgeholt werden.

Die Kriterien zur Parkplatzvergabe können hier nachgelesen werden.

 

Verantwortlichkeit: